# Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003, Änderung

Gesetz vom 29. September 2010, mit dem das Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003, LGBl. Nr. 85, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 41/2010 wird wie folgt geändert:

1. Der Abs. 2 des § 3 hat zu lauten:

"(2) Die Abgabepflicht nach Abs. 1 lit. a beginnt mit der ersten und endet mit der letzten Nächtigung."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.