# Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Lienz und der Gemeinde Tristach

Verordnung der Landesregierung vom 14. Dezember 2010 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Lienz und der Gemeinde Tristach

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LBGl. Nr. 36, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 90/2005, die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte der Stadtgemeinde Lienz vom 28. November 2007 und der Gemeinde Tristach vom 19. Dezember 2007, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden vereinbart wurde:

Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Lienz und der Gemeinde Tristach wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nummer 8903 über die Grenzpunkte Nummer 36390 und 36389 zu dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nummer 8900 gebildet.

Diese Grenzänderung erfolgt entsprechend der Vermessungsurkunde GZ. 5699B/2003 des Zivilgeometers Dipl.- Ing. Rudolf Neumayr, Albin-Egger-Straße 10, 9900 Lienz, vom 15. Jänner 2010.

Der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung der betroffenen Gemeinden aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.