# Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Völs und der Gemeinde Götzens

Verordnung der Landesregierung vom 6. September 2011 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Völs und der Gemeinde Götzens

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LBGl. Nr. 36, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2011, die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte der Marktgemeinde Völs vom 8. Juni 2011 und der Gemeinde Götzens vom 5. Juli 2011, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden vereinbart wurde:

Nach Maßgabe der Vermessungsurkunde GZl. 8155 des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl.-Ing. Karl H. Mosbacher, Sillgasse 19/IV, 6020 Innsbruck, vom 26. Mai 2011, welche den Gemeinderatsbeschlüssen zugrunde liegt, verläuft die Gemeindegrenze, die bisher durch die Grenzpunkte Nr. 8213, 12859, 12860, 8211, 7953, 7952, 13823, 6575 und 12858 gebildet wurde, künftig direkt vom Grenzpunkt Nr. 8213 zum Grenzpunkt Nr. 12858. Der Grenzverlauf zwischen diesen beiden Grenzpunkten ist gradlinig.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.