# A 12 Inntal Autobahn, Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge, Änderung der Verordnung

Verordnung des Landeshauptmannes vom 10. Oktober 2011, mit der auf der A 12 Inntal Autobahn das Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge geändert wird

Aufgrund der §§ 10 und 16 Abs. 1 Z. 4 des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 77/2010, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie verordnet:

Artikel I

Die Verordnung des Landeshauptmannes, mit der auf der A 12 Inntal Autobahn ein Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge erlassen wird, LGBl. Nr. 64/2010, wird wie folgt geändert:

Im Abs. 1 des § 4 wird in der lit. h die Wortfolge "31. Oktober 2011" durch die Wortfolge "31. Oktober 2012" ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.