# Gesetz über die Errichtung einer Landesgedächtnisstiftung, Änderung

Gesetz vom 5. Oktober 2011, mit dem das Gesetz über die Errichtung einer Landesgedächtnisstiftung zur Erinnerung an die Erhebung von 1809 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz über die Errichtung einer Landesgedächtnisstiftung zur Erinnerung an die Erhebung von 1809, LGBl. Nr. 43/1957, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 22/2006, wird wie folgt geändert:

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.