# Beamten- und Lehrer- Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998, Änderung

Gesetz vom 5. Oktober 2011, mit dem das Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Beamten- und Lehrer- Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998, LGBl. Nr. 97, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, wird wie folgt geändert:

"(5) Der Beitrag für die im Abs. 2 lit. e, f und g Z. 2 angeführten Anspruchsberechtigten ist zur Gänze vom Land zu tragen. Der Beitrag für die im Abs. 2 lit. g Z. 1 angeführten Anspruchsberechtigten ist

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.