# Anpassung des Kostenbeitrages in öffentlichen Krankenanstalten

Verordnung der Landesregierung vom 6. Dezember 2011 über die Anpassung des Kostenbeitrages in öffentlichen Krankenanstalten

Aufgrund des § 41a Abs. 1 und 6 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2011, wird verordnet:

§ 1

Der von Pfleglingen der allgemeinen Gebührenklasse an den Träger der Krankenanstalt zu entrichtende Kostenbeitrag beträgt 9,03 Euro pro Pflegetag.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anpassung des Kostenbeitrages in öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 90/2010, außer Kraft.