# Anpassungsfaktor für das Jahr 2012, Festsetzung

Verordnung der Landesregierung vom 6. Dezember 2011, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2012 festgesetzt wird

Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, wird verordnet:

§ 1

Anpassungsfaktor

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2012 wird mit 1,027 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 773,26 Euro.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

Anlage

Mindestsätze und sonstige Beträge, die sich aus dem für das Jahr 2012 geltenden Ausgangsbetrag

nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes ergeben