# Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in öffentlichen Krankenanstalten

Verordnung der Landesregierung vom 20. Dezember 2011 über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten

Aufgrund des § 40a des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2011, wird verordnet:

§ 1

Die Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten werden wie folgt festgesetzt:

Unterbringungsgebühr

je Nächtigung einschließlich Frühstück 27,60 Euro

Verpflegsgebühr

je Mittagessen 7,20 Euro

je Abendessen 5,40 Euro.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 80/2008, außer Kraft.