# Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck

Kundmachung der Landesregierung vom 20. Dezember 2011 über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck

Nach § 3 Abs. 1 der Innsbrucker Wahlordnung 2011, LGBl. Nr. 120, wird die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck auf Sonntag, den 15. April 2012 ausgeschrieben.

Als Stichtag wird der 24. Jänner 2012 bestimmt.

Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 29. April 2012 bestimmt.

Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger, der spätestens am 15. April 2012 das 16. Lebensjahr vollendet hat und am Stichtag in der Landeshauptstadt Innsbruck seinen Hauptwohnsitz hat und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist.