# Kinderbetreuungseinrichtungen, Wirksamwerden der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG gegenüber Burgenland, Salzburg und Wien

Kundmachung des Landeshauptmannes vom 16. Dezember 2011 betreffend das Wirksamwerden der Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gegenüber den Ländern Burgenland, Salzburg und Wien

Gemäß § 2 Abs. 2 lit. a des Landes-Verlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 8/1982, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 60/2011, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, LGBl. Nr. 84/2011, ist gemäß ihrem Abschnitt 2 Abs. 3 mit 1. November 2011 gegenüber den Ländern Burgenland und Wien und mit 1. Dezember 2011 gegenüber dem Land Salzburg wirksam geworden.