# Reisegebührenverordnung

Verordnung der Landesregierung vom 11. Jänner 2012 über die Festsetzung der Höhe des Kilometergeldes, der Tagesgebühr und der Nächtigungsgebühr (Reisegebührenverordnung)

Aufgrund der §§ 7 Abs. 4 und 8 Abs. 1 und 2 der Tiroler Reisegebührenvorschrift, LGBl. Nr. 45/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 113/2011, wird verordnet:

§ 1

Das Kilometergeld beträgt je Fahrkilometer:

§ 2

(

(2) Die Nächtigungsgebühr beträgt bei Reisen innerhalb Tirols 27,3 Euro und bei Reisen in andere Länder 36,4 Euro.

§ 3

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2012 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Reisegebührenverordnung, LGBl. Nr. 47/2008, außer Kraft.