# Verordnung über die Verwandtstellung von Lehrberufen, die Anrechnung von Lehrzeiten sowie über Prüfungsvergütungen und Prüfungsgebühren, Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 11. Jänner 2012, mit der die Verordnung über die Verwandtstellung von Lehrberufen, die Anrechnung von Lehrzeiten sowie über Prüfungsvergütungen und Prüfungsgebühren geändert wird

Aufgrund des § 22 Abs. 3 des Tiroler Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 2000, LGBl. Nr. 32, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Verwandtstellung von Lehrberufen, die Anrechnung von Lehrzeiten sowie über Prüfungsvergütungen und Prüfungsgebühren, LGBl. Nr. 69/2000, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 34/2001 wird wie folgt geändert:

Im § 4 hat die lit. a zu lauten:

"a) für die Facharbeiterprüfung € 150,–, für die Meisterprüfung € 300,–, für eine Zusatzprüfung € 73,–;"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.