# Ausschreibung der Neuwahl des(r) Bürgermeisters(in) in der Stadtgemeinde Hall in Tirol

Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 16. März 2012 über die Ausschreibung der Neuwahl des(r) Bürgermeisters(in) in der Stadtgemeinde Hall in Tirol

Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck schreibt gemäß § 73 Abs. 4 lit. b der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2012, die Neuwahl des(r) Bürgermeisters(in) in der Stadtgemeinde Hall in Tirol auf

Sonntag, den 17. Juni 2012

aus.

Als Stichtag für die Neuwahl wird der 4. April 2012 bestimmt. Als Tag der engeren Wahl des(r) Bürgermeisters(in) wird Sonntag, der 1. Juli 2012 bestimmt.

Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger, der

Das Vorliegen der Voraussetzungen nach lit. a und b ist nach dem Stichtag zu beurteilen.