# Festsetzung des Schulsprengels für die öffentliche Allgemeine Sonderschule Imst

Verordnung der Landesregierung vom 10. Juli 2012 über die Festsetzung des Schulsprengels für die öffentliche Allgemeine Sonderschule Imst

Aufgrund des § 56 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 41 bis 43 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 74/2011, wird nach Anhören des gesetzlichen Schulerhalters, der übrigen sprengelzugehörigen oder in sonstiger Weise an den Sonderschulen beteiligten Gebietskörperschaften sowie der Bezirksschulräte Imst und Landeck verordnet:

§ 1

Für die öffentliche Allgemeine Sonderschule Imst wird folgender Schulsprengel festgesetzt:

§ 2