# Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 5. September 2012, mit der die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft geändert wird

Artikel I

Die Verordnung, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird, LGBl. Nr. 78/2009, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 52/2012, wird wie folgt geändert:

In der lit. g des § 1 wird vor der Wortfolge "Bichlbach (Beschluss vom 19. Oktober 2006)," die Wortfolge "Biberwier (Beschluss vom 24. Mai 2012)," eingefügt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.