# Ausschreibung der Neuwahl des(r) Bürgermeisters(in) in der Stadtgemeinde Landeck

Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 12. Dezember 2012 über die Ausschreibung der Neuwahl des(r) Bürgermeisters(in) in der Stadtgemeinde Landeck

Die Bezirkshauptmannschaft Landeck schreibt gemäß § 73 Abs. 4 lit. b der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2012, die Neuwahl des(r) Bürgermeisters(in) in der Stadtgemeinde Landeck auf Sonntag, den 3. März 2013, aus.

Als Stichtag für die Neuwahl wird der 19. Dezember 2012 bestimmt.

Als Tag der engeren Wahl des(r) Bürgermeisters(in) wird Sonntag, der 17. März 2013, bestimmt.

Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger, der