# Festsetzung der Vergütungen für die Mitglieder der Grundverkehrskommissionen, Aufhebung

Verordnung der Landesregierung vom 17. Dezember 2013 über die Aufhebung der Verordnung über die Festsetzung der Vergütungen für die Mitglieder der Grundverkehrskommissionen

Aufgrund des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996, LGBl. Nr. 61/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit der die Vergütungen für die Mitglieder der Grundverkehrskommissionen festgesetzt werden, LGBl. Nr. 33, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 81/2000, wird aufgehoben.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.