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# 7. Ausschreibung der Neuwahl des(r) Bürgermeisters(in) in der Gemeinde Wattenberg

Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck schreibt gemäß § 73 Abs. 4 lit. b der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 150/2012, die Neuwahl des(r) Bürgermeisters(in) in der Gemeinde Wattenberg auf

### Sonntag, den 18. Mai 2014, {#prov_sonntag_den_18_mai_2014}

aus.

Als Stichtag für die Neuwahl wird der 5. März 2014 bestimmt.

Als Tag der engeren Wahl des(r) Bürgermeisters(in) wird Sonntag, der 1. Juni 2014, bestimmt.

Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger, der

Das Vorliegen der Voraussetzungen nach lit. a und b ist nach dem Stichtag zu beurteilen.