/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20140918_108/image001.jpg

# 108.Änderung des Raumordnungsprogramms betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Hall und Umgebung

108. Verordnung der Landesregierung vom 15. August 2014, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Hall und Umgebung geändert wird

> Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a, 9 und 10 Abs. 3, 4 und 5 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Hall und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 64/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr. 86/2012, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in den Anlagen 1, 2 und 3 zu dieser Verordnung dargestellten Grundflächen in der KG Mils von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden.

#### Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Die Anlagen 1, 2 und 3 zu dieser Verordnung werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme beim Sachgebiet Raumordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart. Sie werden überdies auf der Internetseite des Landes Tirol in einem gegen unbefugte Änderungen geschützten Dateiformat bekannt gemacht.

### Anlage {#prov_anlage}