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# 2.Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit – ERP-V Gesundheit

2. Verordnung der Landesregierung vom 9. Jänner 2015 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in Gesundheitsberufen in Krankenanstalten zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit – ERP-V Gesundheit)

> Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 lit. b des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 188/2014, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

### Einreihungsplan {#prov_einreihungsplan}

Die in der Modellstellen-Verordnung Gesundheit, LGBl. Nr. 1/2015, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

### § 2 {#par_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}