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# 24.Änderung des Regionalprogramms betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung

24. Verordnung der Landesregierung vom 17. Februar 2015, mit der das Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung geändert wird

> Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z. 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 187/2014, wird verordnet:

#### Artikel I

Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 93/2014, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 2 wird in der Weise geändert, dass

a) das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung dargestellte Grundstück Nr. 626/9 sowie Teilflächen der Grundstücke Nr. 626/1, .274, 628, 627, 625/1, .41/3, KG Wörgl-Rattenberg, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden,

b) die in der Anlage 2 zu dieser Verordnung dargestellte Teilfläche des Grundstücks Nr. 654/1, KG Wörgl-Kufstein, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen wird.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlagen {#prov_anlagen}