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# 48.Aufhebung des Gesetzes über das Verbot gewisser nichtgewerbsmäßiger Verteilertätigkeiten

48. Gesetz vom 18. März 2015, mit dem das Gesetz über das Verbot gewisser nichtgewerbsmäßiger Verteilertätigkeiten aufgehoben wird

> Der Landtag hat beschlossen:

### § 1 {#par_1}

### Aufhebung {#prov_aufhebung}

Das Gesetz über das Verbot gewisser nichtgewerbsmäßiger Verteilertätigkeiten, LGBl. Nr. 48/1982, wird aufgehoben.

### § 2 {#par_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.