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# 114.Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung – ERPV Allgemeine Verwaltung

114. Verordnung der Landesregierung vom 27. Oktober 2015 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in der allgemeinen Verwaltung und Verwendungen in anderen Bereichen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung – ERPV Allgemeine Verwaltung)

> Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2015, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

### Einreihungsplan {#prov_einreihungsplan}

Die in der Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung, LGBl. Nr. 113/2015, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

### § 2 {#par_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einreihungsplan-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 46, außer Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}