/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20151215_126/image001.jpg

# 126.Änderung des Raumordnungsprogrammes betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge

126. Verordnung der Landesregierung vom 24. November 2015, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge geändert wird

> Aufgrund des § 7 Abs. 2, § 9 und § 10 Abs. 3, 4 und 5 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 82/2015, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge erlassen wird, LGBl. Nr. 41/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 90/2015, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in den Anlagen 1, 2 und 3 zu dieser Verordnung dargestellte Grundflächen, bestehend aus den Gstn. Nr. 259, 260, 261, 262/1 und Teilflächen der Gste. Nr. 1593, 475, 478/2, 1366/1, 1366/2 und 1367/1 alle KG Aldrans, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlagen {#prov_anlagen}