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# 27.Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP gegenüber dem Land Steiermark

27. Kundmachung des Landeshauptmannes vom 9. März 2016 betreffend das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP gegenüber dem Land Steiermark

> Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c des Landes-Verlautbarungsgesetzes 2013, LGBl. Nr. 125, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP, LGBl. Nr. 1/2016, tritt gemäß ihrem Art. 6 Abs. 2 gegenüber dem Land Steiermark mit 5. März 2016 in Kraft.