/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20160712_64/image001.jpg

# 64.Änderung der Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung

64. Verordnung der Landesregierung vom 5. Juli 2016, mit der die Verordnung über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung geändert wird

> Aufgrund des Art. 51 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 61/2015, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 14/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 12/2015, wird wie folgt geändert:

1. Im Abs. 3 des § 2 werden in der Z 3 am Ende der lit. d der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Bestimmung als lit. e angefügt:

2. Im Abs. 3 des § 2 wird in der Z 12 die Artikelbezeichnung „140“ durch die Wortfolge „140, soweit sie Tiroler Landesgesetze betreffen,“ ersetzt.

3. Im Abs. 3 des § 2 haben die Z 27 und 28 zu lauten:

4. Im Abs. 3 des § 2 hat die Z 42 zu lauten:

5. In der Geschäftsverteilung der Landesregierung wird in der Aufzählung der Landeshauptmann Günther Platter zur Besorgung zugewiesenen Angelegenheiten in der Z 6 der Begriff „TILAK“ durch den Begriff „Tirol Kliniken GmbH“ ersetzt.

6. In der Geschäftsverteilung der Landesregierung wird in der Aufzählung der Landesrat Dr. Bernhard Tilg zur Besorgung zugewiesenen Angelegenheiten in der Z 1 der Begriff „TILAK“ durch den Begriff „Tirol Kliniken GmbH“ ersetzt.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.