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# 149.Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Grins durch den Verfassungsgerichtshof

149. Kundmachung der Landesregierung vom 21. Dezember 2016 über die Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Grins durch den Verfassungsgerichtshof

> Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. j des Landes-Verlautbarungsgesetzes 2013, LGBl. Nr. 125, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. November 2016, V 39/2016-9, zu Recht erkannt:

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Grins („Der Gemeinderat beschließt mit 12 dafür Stimmen bei 1 Stimmenthaltung, dass Bauten, die lt. TBO an die Grundgrenze zu Gemeindestraßen gebaut werden können, einen Abstand von 1 m zur Gemeindestraße aufweisen müssen“), beschlossen am 20. Dezember 2004, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 22. Dezember 2004 bis 10. Jänner 2005, wird als gesetzwidrig aufgehoben.