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# 21.Änderung der Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Landeck

21. Verordnung der Landesregierung vom 24. Jänner 2017, mit der die Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Landeck geändert wird

> Aufgrund der §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 5 und 10 Abs. 2 lit. a des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung der Landesregierung, mit der eine Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Landeck festgelegt wird, LGBl. Nr. 52/2006, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 1 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Grundfläche, bestehend aus einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 2644/5, KG Landeck, in die Festlegung als Kernzone einbezogen wird.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}