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# 72.Ausschreibung der Volksbefragung Olympia 2026

72. Kundmachung der Landesregierung vom 15. August 2017 über die Ausschreibung einer Volksbefragung

> Aufgrund des § 50 Abs. 1 des Gesetzes über Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen, LGBl. Nr. 56/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 76/2014, wird der nachstehende Beschluss der Landesregierung vom 15. August 2017 kundgemacht:

1. In Tirol ist eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchzuführen:

### „Soll das Land Tirol ein selbstbewusstes Angebot für nachhaltige, regional angepasste sowie wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Olympische und Paralympische Winterspiele InnsbruckTirol 2026 legen?“ {#prov_soll_das_land_tirol_ein_selbstbewusstes_angebot_fur_nachhaltige_regional_angepasste_sowie_wirtschaftlich_und_okologisch_vertretbare_olympische_und_paralympische_winterspiele_innsbrucktirol_2026_legen}

2. Als Tag der Volksbefragung wird der

### 15. Oktober 2017 {#prov_15_oktober_2017}

festgelegt.

3. Die Kurzbezeichnung der Volksbefragung lautet: „Volksbefragung Olympia 2026“

4. Die Volksbefragung ist im gesamten Landesgebiet durchzuführen.