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# 85.Änderung des Regionalprogramms betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung

85. Verordnung der Landesregierung vom 15. August 2017, mit der das Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung geändert wird

> Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1, 9 und 10 Abs. 2 lit. a und b, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl Nr. 101, wird verordnet:

#### Artikel I

Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 93/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 138/2016, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 3461/2, 3461/3, 3461/47 und 5532/6, KG Breitenbach, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}