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# 5.Kündigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe durch mehrere Länder

5. Kundmachung des Landeshauptmannes vom 11. Jänner 2018 betreffend die Kündigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe durch mehrere Länder

> Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c des Landes-Verlautbarungsgesetzes 2013, LGBl. Nr. 125, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 26/2017, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung zwischen den Ländern Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe, der die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien beigetreten sind, kundgemacht in der Anlage zu § 1 des Gesetzes über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe, LGBl. Nr. 30/1974, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2005, wurde von den im folgenden angeführten Ländern gemäß ihrem Art. 10 Abs. 1 gekündigt: