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# 17.Änderung des Gesetzes über den Tiroler Landesvolksanwalt

17. Gesetz vom 14. Dezember 2017, mit dem das Gesetz über den Tiroler Landesvolksanwalt geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

#### Artikel I

> Das Gesetz über den Tiroler Landesvolksanwalt, LGBl. Nr. 66/2014, wird wie folgt geändert:

1. Im Abs. 1 des § 3 wird folgender Satz angefügt:

„Auf die Anliegen von Menschen mit Behinderungen ist dabei besonders Bedacht zu nehmen.“

2. Im Abs. 1 des § 7 werden nach dem zweiten Satz folgende Sätze angefügt:

„Der Landesvolksanwalt hat einen Bediensteten des Büros des Landesvolksanwaltes mit der Behandlung von Anliegen und Beschwerden von Menschen mit Behinderungen zu betrauen. Dieser trägt die Bezeichnung „Behindertenanwalt beim Landesvolksanwalt“.“

#### Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft.