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# 70.Änderung der Übertragungsverordnung Baupolizei

70. Verordnung der Landesregierung vom 21. Mai 2019, mit der die Übertragungsverordnung Baupolizei geändert wird

> Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 144/2018, wird auf Antrag der Gemeinde Walchsee verordnet:

#### Artikel I

> Die Übertragungsverordnung Baupolizei, LGBl. Nr. 124/2018, wird wie folgt geändert:

1. Im Abs. 1 des § 4 wird im Einleitungssatz das Zitat „lit. a bis d“ durch das Zitat „lit. a bis e“ ersetzt.

2. Im Abs. 1 des § 4 wird folgende Bestimmung als neue lit. b eingefügt; die bisherigen lit. b bis d im Abs. 1 des § 4 erhalten die Buchstabenbezeichnungen „c“ bis „e“:

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.