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# 77.Änderung des Gesetzes über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften

77. Gesetz vom 8. Mai 2019, mit dem das Gesetz über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

#### Artikel I

> Das Gesetz über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften, LGBl. Nr. 11/1977, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 81/2015, wird wie folgt geändert:

1. Der Abs. 2 des § 1 hat zu lauten:

„(2) Die Sprengel der politischen Bezirke werden nach Art. 15 Abs. 11 B-VG durch Verordnung der Landesregierung festgelegt.“

2. Nach § 2 wird folgende Bestimmung als § 2a eingefügt:

### „§ 2a {#prov_2a}

### Sprengelübergreifende Zusammenarbeit {#prov_sprengelubergreifende_zusammenarbeit}

(1) Wenn es im Interesse der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gelegen ist, kann die Landesregierung im Sinn des Art. 15 Abs. 10 B-VG mit Verordnung

(2) Wird in einer Verordnung nach Abs. 1 nichts anderes bestimmt, so sind die im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anhängigen Verfahren von der bis dahin zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuführen.“

3. Die Anlage wird aufgehoben.

#### Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.