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# 119.Genehmigung der Vereinbarung der Marktgemeinde Reutte und der Gemeinde Breitenwang über die Änderung ihrer Grenzen

119. Verordnung der Landesregierung vom 24. September 2019, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Reutte und der Gemeinde Breitenwang über die Änderung ihrer Grenzen genehmigt wird

> Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 82/2019, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Vereinbarung der Marktgemeinde Reutte und der Gemeinde Breitenwang über die Änderung ihrer Grenzen, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte am 19. Juni 2019 und vom Gemeinderat der Gemeinde Breitenwang am 9. Juli 2019 beschlossen wurde, wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.

### § 2 {#par_2}

(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach den der Vereinbarung nach § 1 zugrunde liegenden Vermessungsurkunden der Vermessung AVT-ZT-GmbH, Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, vom 29. Mai 2019, AZ.: 120680.

(2) Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Marktgemeinde Reutte und der Gemeinde Breitenwang aus dieser Grenzänderung hat einvernehmlich stattgefunden.

### § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.