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# 124.Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung

124. Verordnung des Landeshauptmannes vom 23. Oktober 2019, mit der die Verordnung über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung geändert wird

> Aufgrund des Art. 58 Abs. 5 lit. a der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 71/2019, wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 78/2019, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Landesbuchhaltung zu lauten:

„Landes- und Bundesrechnungsdienst einschließlich der Organisation des Landesrechnungswesens und der Betreuung der Hauptverrechnungssysteme des Landes; Erstellung des Landesrechnungsabschlusses; Prüfdienst; Lohn- und Gehaltsverrechnung für Landesbedienstete mit Ausnahme der an die Tirol Kliniken GmbH zugewiesenen Landesbediensteten sowie der Landeslehrer und der Landesvertragslehrpersonen.“

2. Im § 1 wird die Bezeichnung „Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei“ durch die Bezeichnung „Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht“ ersetzt.

3. Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der nunmehrigen Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht zu lauten:

„Angelegenheiten des land- und forstwirtschaftlichen Schul- und Erziehungswesens im Sinn des Art. 14a B-VG mit Ausnahme des Dienstrechtes und des Personalvertretungsrechtes der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer und Landesvertragslehrer; Aufgaben des Schul-(Heim-)erhalters der vom Land Tirol errichteten Schulen und Schülerheime mit Ausnahme der Landessonderschulen und Sonderschulheime; Schul- und Bildungsangelegenheiten, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fallen; rechtliche Angelegenheiten der Landwirtschaft und der agrarischen Marktordnung, der Fischerei, der Jagd, des Tierschutzes und der Tierversuche; Landesjagd Pitztal; Veterinärrecht; Grundverkehrsrecht; Höferecht; Arbeitsrecht und berufliche Vertretung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten; Obereinigungskommission; fachliche Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung; Land- und Forstwirtschaftsinspektion; landwirtschaftliches Versuchswesen; Einrichtung, Führung und Evidenthaltung von Bodendauerbeobachtungsflächen und sonstige fachliche Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Bodengesundheit mit Ausnahme des forstlichen Bodenschutzes; fachliche Angelegenheiten der Pflanzengesundheit; Führung der Tiroler Genbank.“

4. Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Bodenordnung nach der Wortfolge „Fachliche Angelegenheiten der agrarischen Operationen, soweit diese nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Abteilung der Gruppe Agrar fallen;“ die Wortfolge „bodenordnungsbezogene Begleitung bei der Planung und Umsetzung von Projekten im öffentlichen Interesse;“ eingefügt.

5. Im § 1 wird die Bezeichnung „Abteilung Agrargemeinschaften“ durch die Bezeichnung „Abteilung Agrarrecht“ ersetzt.

6. Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der nunmehrigen Abteilung Agrarrecht zu lauten:

„Rechtliche Angelegenheiten der agrargemeinschaftlichen Grundstücke und der Agrargemeinschaften, insbesondere Regulierungs- und Teilungsverfahren, Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, Teilwaldrechte; Aufsicht über die Agrargemeinschaften einschließlich der Überwachung der Haushaltsführung; rechtliche Angelegenheiten der Güter- und Seilwege, der Wald-, Weide- und Feldservituten; rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes; rechtliche Angelegenheiten der Grundzusammenlegung, der Flurbereinigung und des landwirtschaftlichen Siedlungswesens; rechtliche Angelegenheiten der Baulandumlegung und Grenzänderung in Gebieten, die in ein Verfahren zur Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz einbezogen sind.“

7. Im § 1 wird nach der Aufzählung der Aufgaben der nunmehrigen Abteilung Agrarrecht die Abteilung Zusammenlegung, Bringung und Servituten aufgehoben.

8. Im § 1 werden in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht nach der Wortfolge „Heizungs- und Klimaanlagenrecht“ der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und die Wortfolge „Kanzleigeschäfte des Tiroler Bodenfonds“ aufgehoben.

9. Im § 1 wird die Bezeichnung „Abteilung Landesentwicklung und Zukunftsstrategie“ durch die Bezeichnung „Abteilung Landesentwicklung“ ersetzt.

10. Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der nunmehrigen Abteilung Landesentwicklung zu lauten:

„Grundsatzfragen der Regionalpolitik, Erstellung und Koordination der Durchführung regionalwirtschaftlicher Programme; in die Landeszuständigkeit fallende Angelegenheiten der Verwaltung von EU-Regionalförderungsprogrammen, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Abteilungen übertragen werden; Koordinationsstelle für Einrichtungen des Regionalmanagements; Koordinationsstelle für Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Klimawandelanpassung und UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung; Koordinationsstelle für Angelegenheiten der Freiwilligenpartnerschaft Tirol.“

11. Im § 1 wird die Bezeichnung „Abteilung Verkehrsrecht“ durch die Bezeichnung „Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht“ ersetzt.

12. Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der nunmehrigen Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht zu lauten:

„Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Kraftfahr-, Schifffahrts- und Luftfahrtwesens sowie der Straßenpolizei; rechtliche Angelegenheiten des Straßenwesens; Rechtshilfe für ausländische Behörden; rechtliche Angelegenheiten des schienengebundenen Eisenbahnwesens; Kraftfahrlinien; rechtliche Angelegenheiten des Seilbahnwesens.“

13. Im § 1 wird nach der Aufzählung der Aufgaben der nunmehrigen Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht das Sachgebiet Seilbahnrecht aufgehoben.

14. Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Finanzen zu lauten:

„Angelegenheiten der Landesfinanzverwaltung, des Finanzausgleiches, des Stabilitätspaktes und des Konsultationsmechanismus; Finanzrisikostrategie; Abgabewesen mit Ausnahme der Gemeindeabgaben; Mitwirkung an Verträgen des Landes mit besonderen finanziellen Auswirkungen; Angelegenheiten des Steuerwesens; Verwaltung von Beteiligungen und Mitgliedschaften des Landes Tirol; Flexibilisierungsklausel Betriebe Land Tirol; Koordination der Darstellung von finanziellen Auswirkungen bei Regelungsvorhaben des Landes; Aufsicht über den Tiroler Tourismusförderungsfonds, den Tiroler Gesundheitsfonds und den Tiroler Patientenentschädigungsfonds; Kanzleigeschäfte des Tiroler Landeskoordinationskomitees.“

15. Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben des Sachgebietes Budgetwesen zu lauten:

„Erstellung und Vollzug des Landesvoranschlages; mittelfristige Finanzplanung; Liquiditätssteuerung des Landes; Angelegenheiten des Landesrechnungsabschlusses, soweit diese nicht in den Aufgabenbereich der Abteilung Landesbuchhaltung fallen; Risikomanagement und internes Kontrollsystem im Finanzierungs- und Veranlagungsmanagement; Abwicklung der Parteienfinanzierung und der Klubförderung.“

16. Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Wirtschaft und Wissenschaft die Wortfolge „Angelegenheiten der Tiroler Zukunftsstiftung“ durch die Wortfolge „Angelegenheiten der Standortagentur Tirol GmbH“ ersetzt.

17. Im Abs. 2 des § 2 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Außenstelle Agrar Lienz die Wortfolge „Agrartechnischer Bauhof Lienz“ durch die Wortfolge „Maschinenhof Agrar Lienz“ ersetzt.

#### Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Art. I Z 2, 3, 5, 6, 7, 11, 12 und 13 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.