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# 133.Änderung der Tiroler Landesordnung 1989

133. Landesverfassungsgesetz vom 9. Oktober 2019, mit dem die Tiroler Landesordnung 1989 geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

#### Artikel I

> Die Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 71/2019, wird wie folgt geändert:

1. Im Abs. 2 des Art. 7 wird der zweite Satz aufgehoben.

2. Der Abs. 3 des Art. 7 wird durch folgende Abs. 3 und 4 ersetzt:

„(3) Das Land Tirol hat für den Schutz und die Pflege der Umwelt, besonders die Bewahrung der Natur und der Landschaft vor nachteiligen Veränderungen, zu sorgen und bekennt sich zu einem nachhaltigen und effektiven Klimaschutz als eine Voraussetzung zum Erhalt unseres Lebensraumes für künftige Generationen.

(4) Das Land Tirol hat die freie Entfaltung der Wirtschaft unter Wahrung der Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft zu fördern und bekennt sich zu einem nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsraum als eine Voraussetzung für Wohlstand und Beschäftigung.“

3. Die Abs. 4 und 5 des Art. 7 erhalten die Absatzbezeichnungen „(5)“ und „(6)“.

4. Im Abs. 4 des Art. 53 wird die Wortfolge „in den Angelegenheiten des Arbeiterrechtes sowie des Arbeiter- und Angestelltenschutzes der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten und“ aufgehoben.

#### Artikel II

(1) Dieses Landesverfassungsgesetz tritt, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Art. I Z 4 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.