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# 157.Änderung der Verordnung über die Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen Krankenanstalten

157. Verordnung der Landesregierung vom 10. Dezember 2019, mit der die Verordnung über die Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen Krankenanstalten geändert wird

> Aufgrund der §§ 41 und 42 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBI. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 144/2018, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung über die Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 135/2017, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 157/2018, wird wie folgt geändert:

1. Im Abs. 2 des § 1 wird in der lit. a der Betrag „132,19 Euro“ durch den Betrag „134,20 Euro“ ersetzt.

2. Im Abs. 2 des § 1 wird in der lit. b der Betrag „110,05 Euro“ durch den Betrag „111,70 Euro“ ersetzt.

3. Im Abs. 3 des § 1 wird in der lit. a der Betrag „61,87 Euro“ durch den Betrag „62,80 Euro“ ersetzt.

4. Im Abs. 3 des § 1 wird in der lit. b der Betrag „41,25 Euro“ durch den Betrag „41,90 Euro“ ersetzt.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.