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# 113.Änderung der Tiroler Schilehrerverordnung

113. Verordnung der Landesregierung vom 13. Oktober 2020, mit der die Tiroler Schilehrerverordnung geändert wird

> Aufgrund des Tiroler Schischulgesetzes 1995, LGBl. Nr. 15, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 80/2020, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Tiroler Schilehrerverordnung, LGBl. Nr. 67/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 91/2016, wird wie folgt geändert:

1. Der Abs. 1 des § 47 hat zu lauten:

„(1) Der Schischulinhaberausweis ist aus widerstandsfähigem Material mit den Abmessungen 86 x 54 mm (Scheckkartenformat) herzustellen. Er hat dem in der Anlage 22 (Schischulinhaber) bzw. 23 (Spartenschischulinhaber) dargestellten Muster zu entsprechen.“

2. Die Anlagen 1 bis 25 werden durch die neuen Anlagen 1 bis 25 zu dieser Verordnung ersetzt.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlagen {#prov_anlagen}