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# 127.Änderung der Tiroler Landwirtschaftlichen Lehrplanverordnung 2005

127. Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 2020, mit der die Tiroler Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2005 geändert wird

> Aufgrund der §§ 64, 65 und 66 des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 88/2012, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 90/2020, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Tiroler Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2005, LGBl. Nr. 52/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 99/2020 wird wie folgt geändert:

1. Im Abs. 2 des § 1 hat der Einleitungssatz zu lauten:

„Für die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne und gemeinsamen Lehrplanbestimmungen erlassen:“

2. Im Abs. 2 des § 1 wird die lit. h aufgehoben.

3. Im § 1 wird folgende Bestimmung als Abs. 3 angefügt:

„(3) Für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen werden folgende Cluster aus dem Kompetenzmodell erlassen (Anlage 3/0):

4. Die Anlagen 1/0, 1/1 und 1/2 werden durch die Anlagen 1/0, 1/1 und 1/2 zu dieser Verordnung ersetzt.

5. Die Anlage 2/7 wird aufgehoben.

6. Nach der Anlage 2/6 wird die Anlage 3/0 zu dieser Verordnung angefügt.

#### Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft

(2) Die Kundmachung der Anlagen 1/0, 1/1, 1/2 und 3/0 zu dieser Verordnung richtet sich nach § 2 Abs. 2 der Tiroler Landwirtschaftlichen Lehrplanverordnung 2005.