/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20201222_139/image001.jpg

# 139.Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixental - Wildschönau

139. Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 2020, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixental - Wildschönau geändert wird

> Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 51/2020, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixental – Wildschönau erlassen wird, LGBI. Nr. 73/2020, wird wie folgt geändert:

Die Anlage 10 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 306/1, KG Westendorf, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangfläche ausgenommen wird.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}