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# 36.Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und Umgebung

36. Verordnung der Landesregierung vom 16. Februar 2021, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und Umgebung geändert wird

> Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. a, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 56/2018, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 125/2018, wird wie folgt geändert:

Die Anlage 9 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}