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# 50.Teilweise Aufhebung der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zur Überwachung des Abschussplanes, Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kälber des Rotwildes, Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kitze des Rehwildes, durch den Verfassungsgerichtshof

50. Kundmachung der Landesregierung vom 25. März 2021 über die teilweise Aufhebung der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zur Überwachung des Abschussplanes, Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kälber des Rotwildes, Grünvorlage weibliche Stücke sowie Kitze des Rehwildes, durch den Verfassungsgerichtshof

> Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. j des Landes-Verlautbarungsgesetzes 2013, LGBl. Nr. 125, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 144/2018, wird kundgemacht:

> Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. März 2021, V 522/2020-10, zu Recht erkannt:

§ 1 Abs. 2 sowie die Wortfolge „und weibliche Stücke sowie Kitze des Rehwildes“ in § 2 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zur Überwachung des Abschussplanes, Grünvorlage weiblicher Stücke sowie Kälber des Rotwildes, Grünvorlage weiblicher Stücke sowie Kitze des Rehwildes, IL-JA-23/63-2020, kundgemacht im Bote für Tirol vom 8. Juli 2020, Nr. 341, werden als gesetzwidrig aufgehoben.