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# 52.Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinde Oberndorf in Tirol des Planungsverbandes Leukental

52. Verordnung der Landesregierung vom 9. März 2021 mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinde Oberndorf in Tirol des Planungsverbandes Leukental geändert wird

> Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 51/2020, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung der Landesregierung vom 2. Juli 2019, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Leukental erlassen wurde, LGBI. Nr. 95/2019, wird wie folgt geändert:

Die Anlage 10 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 5264/1, KG Oberndorf in Tirol, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangfläche ausgenommen wird.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}