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# 59.Änderung der Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung der COVID-19-Virusvariante B.1.1.7/E484K betreffend die Ausreise aus Tirol

59. Verordnung des Landeshauptmanns vom 13. April 2021, mit der die Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung der COVID-19-Virusvariante B.1.1.7/E484K betreffend die Ausreise aus Tirol geändert wird

> Aufgrund des § 24 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 33/2021 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 64/2021, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung des Landeshauptmanns vom 29. März 2021 über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung der COVID-19-Virusvariante B.1.1.7/E484K betreffend die Ausreise aus Tirol, LGBl. Nr. 51/2021, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 wird die Wortfolge „des politischen Bezirks Lienz,“ aufgehoben.

2. Im Abs. 1 des § 5 wird das Datum „14. April 2021“ durch das Datum „24. April 2021“ ersetzt.

3. Im Abs. 2 des § 5 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:

„in Bezug auf den politischen Bezirk Lienz gilt dies abweichend davon für Personen, deren Aufenthalt dort vor dem 15. April 2021 begonnen hat.“

#### Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist.

(2) Art. I Z 1 tritt mit 15. April 2021 in Kraft.