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# 67.Änderung der Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel

67. Verordnung der Landesregierung vom 20. April 2021, mit der die Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel geändert wird

> Aufgrund des § 2 Abs. 2 und § 3 des Gemeindesanitätsdienstgesetzes, LGBl. Nr. 33/1952, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, wird nach Anhören der Gemeinden Brandenberg, Kramsach und Münster verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel, LGBl. Nr. 49/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 56/2020, wird wie folgt geändert:

1. § 4 wird aufgehoben und der bisherige § 5 erhält die Paragrafenbezeichnung „3“.

2. Die Anlage wird durch die Anlage zu dieser Verordnung ersetzt.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}