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# 73.Änderung der Verordnung über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung

73. Verordnung der Landesregierung vom 18. Mai 2021, mit der die Verordnung über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung geändert wird

> Aufgrund des Art. 51 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 133/2019, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 14/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 72/2021, wird wie folgt geändert:

1. In der Geschäftsverteilung der Landesregierung wird in der Aufzählung der Landeshauptmann Günther Platter zur Besorgung zugewiesenen Angelegenheiten in der Z 9 die Wortfolge „Lebensraum Tirol 4.0 GmbH“ durch die Wortfolge „Lebensraum Tirol Holding GmbH“ ersetzt.

2. In der Geschäftsverteilung der Landesregierung wird in der Aufzählung der dem 1. Landeshauptmannstellvertreter ÖR Josef Geisler zur Besorgung zugewiesenen Angelegenheiten am Ende der Z 4 die Wortfolge „Beteiligung des Landes an der Wasser Tirol Ressourcenmanagement GmbH“ angefügt.

3. In der Geschäftsverteilung der Landesregierung werden in der Aufzählung der dem 1. Landeshauptmannstellvertreter ÖR Josef Geisler zur Besorgung zugewiesenen Angelegenheiten in der Z 7 die Wortfolge „, der Innsbruck-Tirol Sports GmbH“ aufgehoben und der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt.

4. In der Geschäftsverteilung der Landesregierung wird in der Aufzählung der dem 1. Landeshauptmannstellvertreter ÖR Josef Geisler zur Besorgung zugewiesenen Angelegenheiten folgende Bestimmung als Z 8 angefügt:

5. In der Geschäftsverteilung der Landesregierung wird in der Aufzählung der Landesrätin Mag.a Annette Leja zur Besorgung zugewiesenen Angelegenheiten in der Z 1 die Wortfolge „Beteiligungen des Landes an der Tirol Kliniken GmbH und der ELGA GmbH“ durch die Wortfolge „Beteiligungen des Landes an der Tirol Kliniken GmbH, der ELGA GmbH, der Gesundheitsplanungs-GmbH, der HTA Austria – Austrian Institute for Health Technology Assessment GmbH und der UMIT Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik GmbH“ersetzt.

6. In der Geschäftsverteilung der Landesregierung werden in der Aufzählung der Landesrätin Mag.a Annette Leja zur Besorgung zugewiesenen Angelegenheiten am Ende der Z 3 der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und die Z 4 aufgehoben.

7. In der Geschäftsverteilung der Landesregierung werden in der Aufzählung der Landesrat Anton Mattle zur Besorgung zugewiesenen Angelegenheiten in der Z 1 die Wortfolge „Technologieförderung; Breitbandausbau;“ aufgehoben und die Wortfolge „Buchmacher und Totalisateure“ durch das Wort „Wettunternehmer“ ersetzt.

8. In der Geschäftsverteilung der Landesregierung hat in der Aufzählung der Landesrat Anton Mattle zur Besorgung zugewiesenen Angelegenheiten die Z 3 zu lauten:

9. In der Geschäftsverteilung der Landesregierung wird in der Aufzählung der Landesrat Anton Mattle zur Besorgung zugewiesenen Angelegenheiten in der Z 5 die Wortfolge „Jugend- und Familienpolitik“ durch die Wortfolge „Jugend-, Familien- und Seniorenpolitik“ ersetzt.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.