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# 74.Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung – Salzstraße

74. Verordnung der Landesregierung vom 10. Mai 2021, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung – Salzstraße geändert wird

> Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Telfs und Umgebung – Salzstraße erlassen wird, LGBl. Nr. 109/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 27/2021, wird wie folgt geändert:

1. Die Anlage 4 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 4566/1, KG Rietz, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.

2. Die Anlage 10 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage 2 zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 1765/4, KG Polling, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlagen {#prov_anlagen}