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# 79.Aufhebung des Gesetzes über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen den Ländern

79. Gesetz vom 19. Mai 2021, mit dem das Gesetz über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen den Ländern aufgehoben wird

> Der Landtag hat beschlossen:

### § 1 {#par_1}

### Aufhebung {#prov_aufhebung}

Das Gesetz über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen den Ländern, LGBl. Nr. 30/1974, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2005, wird aufgehoben.

### § 2 {#par_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.